FCP
Forschungsgemeinschaft China-Philatelie eV

Aus China wird uns berichtet, dass die Zollbestimmungen des Landes in neuerer Zeit viel strikter angewandt werden als es früher der Fall war.

Das betrifft besonders Paketsendungen mit philatelistischem Inhalt. Sie werden grundsätzlich angehalten und müssen verzollt werden, was recht umständlich für den Empfänger werden kann, bzw. sie werden zurückgesandt. Bei bewußt falschen Angaben, wie z.B: „Altpapier“ statt „Briefmarken“, erfolgten bereits Beschlagnahmungen.

Weniger schwierig ist bisher der Versand von Einschreibe-Briefen. Der Wert ist zu deklarieren und sollte 120 Euro nicht überschreiten.

Wer in China verkaufen möchte, sollte wissen, daß der Zahlungsverkehr von China ins Ausland erschwert worden ist. Es ist daher sinnvoll, vorher mit dem Partner in China das Zahlungsverfahren zu klären.

BWH